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FG Köln 26.01.2011 4 K 1483/10, NWB 12/2011 S. 954

Einkommensteuer | Keine Steuerermäßigung für Müllgebühren

Das entschieden, dass die Müllabfuhr keine steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung erbringt. Es vertritt die Auffassung, dass die eigentliche Leistung der Müllabfuhr in der Verarbeitung und Lagerung des Mülls liege und diese Entsorgungsleistung nicht im Haushalt erbracht werde. Eine teilweise Begünstigung der [i]Nolte, NWB 37/2010 S. 2949Müllgebühren, soweit sie auf das räumlich dem Haushalt zuzurechnende Abholen des Mülls entfallen, lehnt das FG Köln ebenfalls ab.