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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 273

BFH-Grundsatzurteile zum Vorsteuerabzug

Klaus Korn | Steuerberater, Köln, und Mitherausgeber der NWB

Überraschende Erkenntnisse zum Vorsteuerabzug

Das Umsatzsteuerrecht trägt nicht zuletzt wegen fortbestehender Unabgestimmtheiten zwischen der Richtlinie 2006/112/EG (sog. MwStSystRL, vormals Richtlinie 77/388/EWG) und dem nationalen Umsatzsteuergesetz signifikant zur Komplizierung des Steuerrechts bei. Einerseits eröffnen sich steuerbürgerfreundliche Wahlrechte zwischen der Anwendung der MwStSystRL und des UStG. Andererseits entstehen Rechtsunsicherheiten, weil die Gerichte das UStG – z. T. losgelöst vom Wortlaut – unionsrechtskonform auslegen. Drei aktuelle Urteile des BFH zum Vorsteuerabzug und zur Unternehmereigenschaft verdeutlichen das. § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG knüpft den Vorsteuerabzug an die in § 2 UStG definierte Unternehmereigenschaft. Die MwStSystRL verwendet den Unternehmerbegriff nicht, sondern stellt den „Steuerpflichtigen” als denjenigen in den Mittelpunkt, der eine steuerbare wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL). Nach Art. 168 MwStSystRL entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, soweit der Steuerpflichtige Leistungsbezüge „für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet”. Es muss ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zu der steuerpflichtigen Tätigkeit entstehen. Weil es daran fehlt, soll der Vorsteuerabzug entgegen der bisherigen Rechtsprechung für ...