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StuB 6/2011 S. 232

Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen

(1) Eine Aktivierung bestehender Steuererstattungsansprüche kommt gem. nrkr. ,Zerl NWB PAAAD-47593 solange nicht in Betracht, als ihrer Geltendmachung wirksame und zwischen den Beteiligten noch streitige Steuerfestsetzungen entgegenstehen. (2) Anderes gilt nur dann, wenn das FA gegenüber dem Stpfl. bereits vor Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Bescheide auf andere Weise eindeutig zu erkennen gibt, dass es seinen bisherigen Standpunkt aufgibt und den Erstattungsanspruch im geltend gemachten Umfang akzeptieren wird. (3) Die Veröffentlichung eines die zugrunde liegende Rechtsfrage zugunsten des Stpfl. entscheidenden BFH-Urteils im Bundessteuerblatt reicht hierfür ebenso wenig aus wie eine dem vorangegangene Gru...