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IWB Nr. 6 vom Seite 220

Reverse Charge in der Türkei

Umsatzbesteuerung ausländischer Leistungen

Dr. Nebi Kesen

Die Leistungen von einem im Ausland ansässigen Unternehmer (Leistender) für einen Geschäftspartner in der Türkei (Leistungsempfänger) unterliegen der türkischen Umsatzsteuer, wenn sich der Ort der Leistung in der Türkei befindet. Die Erfassung und Besteuerung dieser Leistungen werden mit der Zunahme der grenzüberschreitenden Tätigkeiten strengeren Regelungen unterworfen, die von den türkischen Leistungsempfängern zu befolgen sind. Dies gilt insbesondere für das Reverse-Charge-Verfahren, mit dem die Erhebung der Umsatzsteuer sichergestellt werden soll, auch wenn der leistende Unternehmer im Ausland ansässig und in der Türkei umsatzsteuerlich nicht registriert ist. Die Übertragung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bedeutet für deutsche Unternehmen, die in der Türkei insbesondere Dienstleistungen erbringen, eine Vereinfachung hinsichtlich der Erfüllung ihrer ansonsten erforderlichen steuerlichen Pflichten.

I. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

[i]Fälle des Reverse-Charge-VerfahrensDas türkische Umsatzsteuergesetz (tüUStG) nennt zwei Sachverhalte, auf die die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers anzuwenden ist. Der erste Fall betrifft die ausländischen Unternehmer als Leistung...