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IWB Nr. 24 vom Seite 1267 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 3 Seite 258

Die Anwendbarkeit der Schiedskonvention nach dem 1. 1. 2000

von Mag. Mario Züger, Wirtschaftsuniversität Wien

I. Die Verlängerung der Schiedskonvention

Am unterzeichneten die damaligen zwölf EG-Mitgliedstaaten die Schiedskonvention (Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen, ABl 1990 L 225, 10). Dieser völkerrechtliche Vertrag dient der Beseitigung der Doppelbesteuerung, die infolge von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen entsteht. Können sich die Steuerverwaltungen nicht auf den Ansatz einheitlicher Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe einigen, so wird eine Schiedsstelle beauftragt, eine Lösung des Besteuerungskonfliktes zu finden. Durch die Beitrittskonvention vom wurde der Geltungsbereich der Schiedskonvention auf die neuen EU-Mitglieder Österreich, Finnland und Schweden erstreckt. Die Schiedskonvention wurde gemäß ihrem Art. 20 nur für die Dauer von fünf Jahren geschlossen und läuft mit Ende 1999 aus. Diese Befristung sollte den Vertragsstaaten die Möglichkeit geben, mit dem ungewohnten Instrument des Schiedsverfahrens Erfahrung zu sammeln, bevor den Schiedsstellen auf Dauer Hoheitsrechte übertragen werden (Krabbe, IStR 1996, 7). Nach Art. 20 Satz 2 der Schiedskonvention treten die Ver...