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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 02-03 | Blockheizkraftwerke: Behandlung als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter

Die OFD Niedersachsen informiert in einer Verfügung über die ertragsteuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken. Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder sind Blockheizkraftwerke als selbständige, vom Gebäude losgelöste bewegliche Wirtschaftsgüter zu behandeln.

Track 02 | Gewerbliche Einkünfte, Einkunftserzielungsabsicht

Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen regelt in einer aktuellen Verfügung die ertragsteuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken. Bemerkenswert ist insbesondere ein Mehrheitsbeschluss der Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder. Danach sind Blockheizkraftwerke als selbständige, vom Gebäude losgelöste bewegliche Wirtschaftsgüter zu behandeln.

Blockheizkraftwerke sind Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Experten sprechen von einer Kraft-Wärme-Kopplung. Die anfallende Abwärme des Motors und des Generators wird unmittelbar vor Ort zum Heizen eines Gebäudes und für die Aufbereitung von warmem Wasser verwendet.

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, ein Blockheizkraftwerk an ihr Stromnetz anzuschließen und den Strom zu vergüten, der ins...