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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 1767/10

Gesetze: KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, KraftStG § 8 Nr. 1 Buchst. a, KraftStG § 8 Nr. 1 Buchst. b, KraftStG § 18 Abs. 4a S. 1, KraftStG § 10a Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1

Zwingende Hubraumbesteuerung für Pkw mit Erstzulassung vor dem

Leitsatz

Die Kraftfahrzeugsteuer für einen erstmals im August 2006 zugelassenen Pkw kann nicht fakultativ nach § 8 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 9 Abs. 2 Buchst. b KraftStG nach der Kohlenstoffdioxidemission bemessen werden. Die Stichtagsregelung des § 18 Abs. 4a Satz 1 i.V.m. § 10a Abs. 3 KraftStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die Rechtssicherheit für Halter von Bestandsfahrzeugen und die Begrenzung des Verwaltungsaufwands genügen zur Rechtfertigung der in der Übergangsregelung enthaltenen Ungleichbehandlung.

Fundstelle(n):
RAAAD-79470

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