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EuGH 10.03.2011 C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09, BBK 7/2011 S. 294

Umsatzsteuer | EuGH zum ermäßigten Steuersatz bei zubereiteten Speisen

Der EuGH hat über die Vorlagebeschlüsse des BFH zur Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes beim Verkauf zubereiteter Speisen entschieden. Nach dem EuGH bleibt es grundsätzlich bei der bisherigen Unterscheidung:

  • Handelt es sich nur um den Verkauf einer zubereiteten Speise, steht die Lieferung von Nahrungsmitteln im Vordergrund, so dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt. Dies ist grundsätzlich beim Speisenverkauf durch einen Imbiss oder durch ein Kino der [i]Steht die Lieferung der Speise im Vordergrund?Fall, weil es sich um eine einfache, standardisierte Zubereitung handelt.

  • Wird die Lieferung der Speise jedoch von verschiedenen Dienstleistungselementen überlagert, handelt es sich um eine sonstige Leistung, die dem regulären Umsatzsteuersatz [i]Stehen die weiteren Dienstleistungsmerkmale im Vordergrund?von 19 % unterliegt. Dies wird ...