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Der Bundesminister der Finanzen - IV A 2 - S 7419 - 19/88 BStBl 1988 I S. 407

Vorsteuerabzug auf Grund von Leistungen Dritter bei Flugunregelmäßigkeiten

Bezug:

Im Luftverkehr kommt es häufig zu Flugunregelmäßigkeiten, die z. B. darauf beruhen können, daß ein Flugzeug aus wetterbedingten Gründen auf dem Zielflughafen nicht landen kann, sondern auf einen anderen Flughafen ausweichen muß. In solchen Fällen ergreifen die Fluggesellschaften je nach den Umständen des Einzelfalls folgende Maßnahmen:

  • Die Fluggesellschaft transportiert die Fluggäste zum Teil in eigenen Bussen, häufiger aber in Bussen anderer Busunternehmer zum Zielflughafen.

  • Die Fluggesellschaft transportiert die Fluggäste im Taxi zu ihrer Wohnung oder zu einem Hotel.

  • Die Fluggesellschaft bringt die Fluggäste in einem Hotel unter, wo sie auch bewirtet werden.

  • Die Fluggesellschaft ermöglicht den Fluggästen eine Bewirtung im Flughafenrestaurant.

Es ist die Frage aufgetreten, wie diese Leistungen umsatzsteuerlich zu behandeln sind.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

Die Fluggesellschaft erbringt mit der Beförderung der Passagiere Beförderungsleistungen. Daran ändert sich nichts, wenn die Fluggesellschaft genötigt ist, die Fluggaste aus unvorhergesehenen Gründen mit einem anderen Verkehrsmittel an den Zielort oder an ei...

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