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BFH 08.09.2010 XI R 40/08, StuB 8/2011 S. 318

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug bei nach § 3d Satz 2 UStG verlagertem Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs

Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG, nach der der Unternehmer die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen kann, gilt bei richtlinienkonformer Auslegung nicht für den Fall, dass der Unternehmer im Mitgliedstaat der Identifizierung mehrwertsteuerpflichtig ist, weil er die Besteuerung des fraglichen innergemeinschaftlichen Erwerbs im Mitgliedstaat der Beendigung des Versands oder der Beförderung nicht nachgewiesen hat (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 1a Abs. 1, § 3d Sätze 1 und 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 17 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 4 UStG 1999; Art. 17 Abs. 2 Buchst. d, Art. 28a Abs. 1 Buchst. a, Art. 28b Teil A Abs. 1 und Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb wird nach § 3d Satz 1 UStG grundsätzlich in dem Gebiet des Mitgliedstaats bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Verwendet der Erwerber aber gegenüber dem Lieferer ei...