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IWB Nr. 9 vom Seite 401 Fach 5 Österreich Gr. 2 Seite 584

Neue Rechnungsvorschriften ab 1. 1. 2003 im österreichischen Umsatzsteuergesetz

von Dr. Hannes Gurtner und Mag. Christian Oberhumer, Leitner + Leitner, Linz

I. Die neuen Rechnungsmerkmale

Rechnungen über in Österreich steuerbare Leistungen, die ab dem ausgestellt werden, müssen neben den bereits bisher geforderten, zusätzliche Merkmale enthalten:

1. Bisherige Rechnungsmerkmale

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers;

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers;

  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung;

  • Tag oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt;

  • Entgelt;

  • auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag.

2. Zusätzliche Rechnungsmerkmale

  • anzuwendender Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung;

  • Ausstelldatum;

  • eine fortlaufende Nummer;

  • UID-Nummer des leistenden Unternehmers;

  • UID-Nummer des Leistungsempfängers bei Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (reverse charge gem. § 19 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1a oder Art. 19 Abs. 1 Ziff. 3 UStG). Gleichzeitig ist dabei auf den Übergang der Steuerschuld hinzuweisen;

  • Hinweis auf Differenzbesteuerung, sofern diese angewandt.

II. Verpflichtung zur Angabe der Rechnungsmerkmale

Aufgrund der Neuregelung zu den Rechnungsmerkmalen stellt sich in der Praxis wiederholt die Frage, ob tatsächlich jede von einem Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG ausgestellte Rechnung sämtlic...