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IWB Nr. 12 vom Seite 561 Fach 5 Bulgarien Gr. 2 Seite 26

Übersicht über die geltende bulgarische Steuergesetzgebung

von Nikola Goranov und Dr. Dimitar Goranov, Köln/Sofia

I. Einkommensteuer

Die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen regelt das Gesetz über die Gesamteinkommensteuer.

Gemäß diesem Gesetz wird das in Bulgarien erworbene und vom Ausland eingeführte Einkommen bulgarischer Staatsangehöriger besteuert, unabhängig davon, wo sich ihr Wohnsitz oder Aufenthaltsort befindet. Ausländische Personen sind mit ihrem in Bulgarien erzielten Einkommen steuerpflichtig.

Keiner Besteuerung unterliegen:

  • Renten, Stipendien;

  • Gehälter und Löhne der in Bulgarien bezahlten ausländischen diplomatischen Vertreter;

  • das Einkommen der titulierten Handelsvertreter sowie

  • das Einkommen von Personen mit exterritorialem Status.

Darüber hinaus sind Zinsen von Geldanlagen in Banken und Postsparkassen, von staatlichen und vom Staat garantierten Anleihen sowie die durch diese Anleihen erzielten Prämien steuerfrei.

1. Steuerarten

Es bestehen zwei Arten von Besteuerung:

Gehälter, Löhne und andere Vergütungen der Arbeiter und Angestellten werden monatlich besteuert, wobei die Steuer vom Arbeitgeber direkt von den Bezügen abgezogen und dem Staat überwiesen wird. Es handelt sich hier um einen progressiv eingestuften Steuersatz, der in einer Tabelle in Art. 4 des Gesetzes dargestellt...