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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 12146/08

Gesetze: EStG § 15a, AO § 125, AO § 179, AO § 180

Verrechenbarer Verlust gemäß § 15a EStG

Leitsatz

  1. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung i. S. des § 179 Abs. 1, 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO und der Feststellung des verrechenbaren Verlustes i. S. des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG handelt es sich um zwei VA.

  2. Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte i. S. der § 179 Abs. 1, 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist Grundlagenbescheid für die Feststellung des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG, soweit er den Anteil eines Gesellschafters am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft und das etwaige Ergebnis aus Ergänzungsbilanzen feststellt.

  3. Zur Nichtigkeit von Steuerbescheiden.

  4. Enthält ein Bescheid i. S. des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG keinen klaren Ausspruch über die Feststellung des jeweils für den einzelnen Treugeberkommanditisten und für den betroffenen Bilanzstichtag verrechenbaren Verlustes nach § 15a EStG, ist der Bescheid nichtig.

Fundstelle(n):
MAAAD-80833

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