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IWB Nr. 11 vom Seite 549 Fach 5 Spanien Gr. 2 Seite 260

Die Änderungen des spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts in den Jahren 1997 bis 1999

von Rechtsanwältin Sabine Hellwege, Osnabrück

In dem Zeitraum 1997 bis 1999 haben sich insbesondere das Gesetz zur Übertragung der Erträge staatlicher Steuern auf die Autonomen Gemeinschaften, das Einkommensteuergesetz, das Gesetz über die Rechte und Garantien der Steuerzahler und das diesjährige Haushaltsgesetz auf das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ausgewirkt.

I. Gesetz zur Übertragung der Erträge staatlicher Steuern

Das Gesetz zur Übertragung der Erträge staatlicher Steuern, die sog. Ley de Cesión de tributos, hat den Autonomen Gemeinschaften mit Wirkung ab dem und zunächst befristet bis zum die Ertragshoheit einiger staatlicher Steuern, u. a. die Ertragshoheit über die Erbschaft- und Schenkungsteuer, übertragen (sog. tributos cedidos). Rechtliche Grundlage dieses Gesetzes ist Art. 157 der spanischen Verfassung. Danach sollen u. a. die vom Staat ganz oder teilweise an die Autonomen Gemeinschaften übertragenen Steuererträge zur Finanzierung dieser Regionen beitragen. Hiermit wird die in Art. 133 der spanischen Verfassung geltende Aussage, wonach ausschließlich dem spanischen Staat die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Ertragshoheit sämtlicher staatlicher Steuern zukommt, eingeschränkt. Dem in Art. 157 der spanischen Verfassung stat...