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NWB Nr. 17 vom Seite 1436

Kein doppelter Inlandsbezug bei Organgesellschaften?

[i]BMF, Schreiben v. 28. 3. 2011 NWB PAAAD-79770 Das NWB PAAAD-79770 Stellung zur Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und des § 17 KStG (körperschaftliche Organschaft) genommen. Nach dem BMF-Schreiben soll von dem doppelten Inlandsbezug (Geschäftsleitung und Sitz im Inland) zur Anerkennung einer Organschaft (unter den weiteren Voraussetzungen) Abstand genommen werden. Fortan kann eine im EU-/EWR-Ausland gegründete Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung in Deutschland unter den weiteren Voraussetzungen [i]Noch kein Schritt in Richtung Gruppenbesteuerungeine Organgesellschaft begründen. In der Presse wurde die skizzierte Änderung bereits als kleiner Schritt in Richtung Gruppenbesteuerung gewertet. Derartige Deutungen sind aber verführt. Das BMF-Schreiben stellt klar, dass im Rahmen der [i]Ausländische Verluste können nicht ins Inland „transferiert” werdenEinkommenszurechnung an den Organträger lediglich das im Inland steuerpflichtige (positive und negative) Einkommen relevant ist. Demzufolge kommt es nicht zu dem Fall, dass ausländische Verluste in das Inland „transferiert” werden können.

[i]Vorbeugung einer Klage der EU-KommissionDie dargestellte Änderung wurde auch im Finanzausschuss des Bundestags diskutiert. Hier stellte sich heraus, dass die vorgenommenen Änderungen eher taktischer Natur sind. So rechnet die Bundesregierung damit, ...