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BFH 12.01.2011 I R 35/10, NWB 17/2011 S. 1426

Einkommensteuer | Kein negativer Progressionsvorbehalt für nicht zu berücksichtigende Auslandsverluste

Nach dem sind nach einem DBA steuerfreie negative ausländische Einkünfte i. S. des § 2a EStG 2002 auch nach dem Übergang von der sog. Schattenveranlagung zur sog. Hinzurechnungsmethode nicht im Wege des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.