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IWB Nr. 8 vom Seite 387 Fach 5 Frankreich Gr. 2 Seite 1302

Steueränderungen in Frankreich 2001/2002

von Rechtsanwalt/Steuerberater Wolfhard Tillmanns, Avocat au Barreau des Hauts de Seine, Düsseldorf/Neuilly

A. Finanzgesetz für 2002

Soweit die nachstehend dargestellten Änderungen nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten, gilt Folgendes:

  • die einkommensteuerlichen Änderungen sind auf das Einkommen des Jahres 2001 anwendbar,

  • die übrigen Änderungen treten ab dem in Kraft.

I. Einkommensteuer

1. Steuerberechnung
a) Neue Steuertabelle

Die Steuertabelle für 2002 für einen Familienquotienten von einem part sieht wie folgt aus:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Einkommen in Euro
0 %
bis
4 121 €
7,5 %
von
4 121 €
bis
8 104 €
21 %
von
8 104 €
bis
14 264 €
31 %
von
14 264 €
bis
23 096 €
41 %
von
23 096 €
bis
37 579 €
46,75 %
von
37 579 €
bis
46 343 €
52,75 %
über
46 343 €

Gegenüber der Tabelle für 2001 wurden sämtliche Tabellenstufen um 1,6 % angehoben und die Steuersätze um je 0,75 % für die ersten vier und um je 0,5 % Punkte für die zwei höchsten Tabellenstufen gesenkt.

b) Auswirkungen der Änderungen der Steuertabelle

10 %iger Werbungskostenabzug bei Gehältern: Der Höchstbetrag dieses Pauschalabzugs ist von 78 950 FF auf 12 229 € für in 2001 gezahlte Gehälter angehoben worden. Der Mindestabzug wurde von 2 350 FF auf 364 €...