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FG München Urteil v. - 4 K 2771/07

Gesetze: StBerG § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5

Rückwirkender Beitritt in Lohnsteuerhilfeverein

Leitsatz

1. Sieht die Satzung eines Lohnsteuerhilfevereins die Möglichkeit eines rückwirkenden Beitritts sowie die Beitragsordnung eine Erhebung rückwirkender Mitgliedsbeiträge vor, ist die Aufforderung des FA, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Satzung und die Beitragsordnung zu ändern, rechtswidrig.

2. Dem verständlichen Interesse des Lohnsteuerhilfevereins einen bei einem neuen Mitglied aufgestauten Beratungsbedarf nicht den übrigen Mitgliedern anzulasten, ist gegenüber einer restriktiven Auslegung des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StBerG der Vorrang zu geben (vgl. ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-81551

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