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IWB Nr. 12 vom Seite 611 Fach 6 Thailand Gr. 2 Seite 30

Neue Verrechnungspreisrichtlinien in Thailand

von Dipl.-Kfm. StB Axel Eigelshoven und RA Dr. Stephan Rasch, Deloitte & Touche, Düsseldorf

Die thailändische Finanzverwaltung hat am 16. Mai diesen Jahres Verwaltungsgrundsätze (Dept. Inst. No. Paw. 113/2545) veröffentlicht, die sich umfassend mit der Bestimmung von angemessenen Verrechnungspreisen und deren Dokumentation beschäftigen. In den zur Zeit existierenden Vorschriften des thailändischen Abgabengesetzes ist das sog. ”arm's length”-Prinzip für die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise kodifiziert. Danach ist der sog. ”Marktwert” unter anderem für die Bestimmung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen für den Verkauf, die Übertragung oder das Leasing von Gütern oder Kapital sowie die Erbringung von Dienstleistungen anzuwenden. Die Finanzverwaltung sah sich jedoch dazu veranlasst, neue Verwaltungsgrundsätze zu erarbeiten, weil das thailändische Abgabengesetz keinerlei Vorschriften dazu enthält, wie der sog. ”Marktwert” tatsächlich zu bestimmen ist. Ähnlich wie die deutschen Verwaltungsgrundsätze soll die neue Richtlinie der Finanzverwaltung eine konkrete Handlungsanweisung geben, sie ist allerdings nicht für den Steuerpflichtigen bindend. Grundsätzlich ist es das erklärte Ziel der thailändischen Finanzverwaltung, die international akzeptierten...