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BFH 27.12.2010 VIII B 88/10, StuB 9/2011 S. 350

Rückstellung für Aufbewahrungspflicht (Pflicht zur Aufbewahrung von Handakten eines Steuerberaters)

(1) Die Frage, ob eine gesetzliche Pflicht (hier: Aufbewahrung von Mandanten-Handakten eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers) im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfüllt wird, was die Bildung einer Rückstellung gegebenenfalls ausschließt, ist einer näheren abstrakten Klärung im Allgemeininteresse nicht zugänglich. (2) Die Werthaltigkeit des im Zuge der Auseinandersetzung begründeten Freistellungs- oder Regressanspruchs des aus der GbR ausgeschiedenen Gesellschafters ist bei der Ermittlung seines Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen. Das gilt auch für den Fall, dass der Gesellschafter nachträglich für Verbindlichkeiten der (ehemaligen) GbR in Anspruch genommen wird und bei seinem ehemaligen Mitgesellschafter keinen Regress nehmen kann. In diesem Fa...