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Oberste FinBeh der Länder 02.03.2011 , StuB 9/2011 S. 352

Einkommensteuer | Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten – Einsprüche und Änderungsanträge

Aufgrund

  • des § 367 Abs. 2b und des § 172 Abs. 3 AO und

  • der Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des und vom 20.10.2010 – 2 BvR 2064/08

ergeht folgende Allgemeinverfügung: Am 2.3.2011 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer sowie gegen gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen für Veranlagungs- bzw. Feststellungszeiträume vor 2006 werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Nichtabziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten oder die begrenzte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33c EStG) verstoße gegen das Grundgesetz.

Entsprechendes gilt für am 2.3.2011 anhängige, ...