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NWB Nr. 20 vom Seite 1678

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1690Der Gesetzentwurf enthält überwiegend Regelungen, die zum in Kraft treten sollen.

[i]Anwendung ab 2012 Regelung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM): Mit dem Gesetzentwurf wird die Ablösung der bisherigen Lohnsteuerkarte durch die Erhebung der Lohnsteuer mithilfe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale endgültig vollzogen (§§ 38b, 39 ff. EStG). [i]Finanzverwaltung zuständig für Bildung der ELSTAMDas neue elektronische Verfahren soll ab dem Jahr 2012 flächendeckend angewendet werden. Künftig ist allein die Finanzverwaltung für die Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Bereitstellung für den Abruf durch den Arbeitgeber zuständig. Das Bundeszentralamt für Steuern hält die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers zum automatisierten Abruf bereit. Dabei hat es die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge für die Steuerklassen I bis IV automatisiert als Lohnsteuerabzugsmerkmale zu bilden. Alle übrigen Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. steuermindernde Freibeträge) bildet das zuständige Finanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers und teilt diese dem Bundeszentralamt für Steuern mit. [i]AG ist verpflichtet, ELSTAM monatlich abzufragen; Arbeitnehmer hat MitteilungspflichtenDer Arbeitgeber ist verpflichtet, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale monatlich abzufrag...