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NWB Nr. 20 vom Seite 1729

Altersgrenzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Neues Urteil des BVerwG zur Höchstaltersgrenze im Sachverständigenwesen

Professor Dr. Ralf Jahn

[i]BVerwG, Urteile v. 26. 1. 2011 - 8 C 45/09 und 46/09 NWB JAAAD-80325 Gerade im Wirtschaftsleben werden als Gutachter häufig Sachverständige benötigt, die im Konfliktfall hauptsächlich Gutachten anfertigen. Der Sachverständige kann aber auch beratend tätig sein oder Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen. Öffentlich bestellte Sachverständige werden auf gesetzlicher Grundlage durch öffentlich-rechtliche Bestellungskörperschaften vereidigt. Für diese Gruppe von Sachverständigen hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst entschieden, dass eine Höchstaltersgrenze für die Bestellungsdauer nicht zu beanstanden ist. Dies hat enorme Bedeutung für die Tätigkeit von mehr als 8.500 öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland, die derzeit auf rund 270 Gebieten der Wirtschaft auftreten.

I. Ausgangsfall

[i]Höchstaltersgrenze ist nicht diskriminierendIn den Streitfällen waren die inzwischen 73 bzw. 74 Jahre alten Kläger von den beklagten Industrie- und Handelskammern (IHK) jeweils bis zum Erreichen der in der IHK-Sachverständigenordnung (SVO) vorgesehenen Höchstaltersgrenze von 68 Jahren als Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt worden. Diese Bestellung war jeweils einmal bis zur Vollendung des 70. bzw. 71. Lebensjahres verlängert worden, was die jewei...