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EuGH 10.05.2011 C-147/08, NWB 20/2011 S. 1688

Arbeitsrecht | Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei der Zusatzversorgung

Homosexuelle Partner, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben die gleichen Ansprüche auf Altersversorgung wie heterosexuelle Eheleute. Die Lebenspartnerschaft entspricht der Ehe rechtlich und tatsächlich, etwa in Bezug auf gegenseitige Unterhaltspflichten der Partner. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gilt auch für die steuerliche Behandlung betrieblicher Versorgungsleistungen und Rentenzahlungen. Die ursprüngliche Klage eines kommunalen Angestellten betraf dessen Anspruch auf Zusatzversorgung im berufsständischen Versorgungssystem der Freien und Hansestadt Hamburg und die Berücksichtigung der Steuerklasse III zu seinen Gunsten. Die Behörde durfte ihm die Steuerklasse III und sich daraus ableitende höhere Zahlbeträge nicht verwehren.

Anmerkung:

Die Entscheidung gilt rückwi...