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FG Baden-Württemberg 06.10.2010 14 K 86/06, BBK 10/2011 S. 464

Gewinnermittlung | Schuldzinsen nicht abzugsfähig bei Übernahme von Verbindlichkeiten einer aufgelösten GmbH

Übernimmt ein Gesellschafter Verbindlichkeiten der aufgelösten GmbH, sind Schuldzinsen aus dem Darlehen nicht zu berücksichtigen, das der Gesellschafter zur Tilgung der Verbindlichkeiten aufgenommen hatte:

  • weder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • noch als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 EStG

  • noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.