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StuB 10/2011 S. 388

Anschaffungszeitpunkt einer Windkraftanlage

Geliefert ist gem. nrkr. NWB JAAAD-55079 (BFH-Az.: IV R 41/10) das Wirtschaftsgut, wenn der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann. Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Zeitpunkt, zu dem Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen. Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem eine Windkraftanlage gebaut wird, ist nur dann Hersteller der Anlage, wenn er das wirtschaftliche Risiko während der Herstellungsphase trägt und tatsächlich Planung und Ausführung des Projekts in die Hand nimmt (Bezug: § 6b Abs. 3, § 7g Abs. 1 und 3 EStG).