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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 313

Die Regelungen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 bis 14 AStG

Vermeidung der Steuerflucht

Benjamin Cortez

Im Rahmen der unternehmerischen Steuerplanung spielt die Ausnutzung des internationalen Steuersatzgefälles zur Reduzierung der Steuerbelastung eine zentrale Rolle. In den meisten Fällen geschieht dies durch die Einschaltung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem ausländischen Niedrigsteuerland. Hierbei schirmt die ausländische Kapitalgesellschaft, die als Basisgesellschaft bezeichnet wird, die thesaurierten Einkünfte der Gesellschaft gegen die (höhere) inländische Steuerbelastung ab. Der Gesetzgeber begegnet solchen als missbräuchlich erachteten Verlagerungen mit Hilfe der Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 bis 14 AStG. Das Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung besteht hierbei primär darin, die Steuerflucht von vornherein zu vermeiden.

I. Einleitung

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Märkte ist es in den letzten Jahrzehnten zu einer signifikanten Zunahme des grenzüberschreitenden Waren- und Kapitalverkehrs gekommen. Die internationale Ausdehnung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen birgt besondere steuerliche Fragestellungen und Probleme, die bedacht werden müssen. So bestehen aus steuerplanerischer Sicht Anreize, das internationale Steuergefälle zu ...