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NWB Nr. 22 vom Seite 1912

Neue Aufgaben für Steuerberater im Insolvenzverfahren

[i]ESUG – Gesetzentwurf, BT-Drucks. 17/5712Der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen” (ESUG) ändert die InsO mit dem Ziel, die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen zu erleichtern und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern.

[i]Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen SteuerberatersDer noch nicht zahlungsunfähige Schuldner soll dazu die Möglichkeit erhalten, einen eigenen Insolvenzplan zu erarbeiten, wenn er einen Eröffnungsantrag gestellt und die Eigenverwaltung beantragt hat. Der Insolvenzplan ist an eine Frist gebunden, die vom Insolvenzgericht bestimmt wird. Als Nachweis hat der Schuldner dazu nach § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO-RegE bei Gericht eine mit Gründen versehene Bescheinigung (kein umfassendes Sanierungsgutachten) eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss ersichtlich sein, dass

  • die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit, vorliegt und

  • die angestrebte Sanierung nicht aussichtslos ist.

Die BStBK prüft derzeit, ob dem Berufsstand entsprechende Musterbescheinigungen zur Verfügung gestellt werden können.

[i]Vorschlag der BStBK zur Sicherung des HonoraranspruchsIn ihrer Stel...