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FG Münster 08.04.2011 12 K 4487/07 F, NWB 22/2011 S. 1851

Einkommensteuer | Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines insolventen Einzelunternehmens

Eine Betriebsaufgabe ohne ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung tritt nach dem schon ein, wenn der Betriebsinhaber sein nahezu wertloses Unternehmen auf neue Rechtsträger so umstrukturiert, dass der ursprüngliche Gewerbebetrieb nicht mehr fortgesetzt wird, ein nicht verkäufliches Betriebsgrundstück aber noch mehrere Jahre lang unter Zwangsverwaltung zurückbehält. Auf den Zeitpunkt der Veräußerung dieses Grundstücks kommt es nicht mehr an.

Anmerkung:

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 plant der Gesetzgeber die Einführung einer gesetzlichen Betriebsfortführungsfiktion in den Fällen der Betriebsverpachtung und -unterbrechung. Ein Gewerbebetrieb soll hiernach solange nicht als aufgegeben gelten, bis der Steuerpflichtige die Aufgabe ausdrücklich erklärt...