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FG Hamburg 04.04.2011 2 K 33/10, NWB 22/2011 S. 1852

Körperschaftsteuer | KStG auf verfassungsrechtlichem Prüfstand

Der 2. Senat des FG Hamburg ist der Auffassung, dass die in § 8c KStG vorgesehene Versagung der Verlustverrechnung im Fall eines Gesellschafterwechsels gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz und das in ihm begründete Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstößt. Da jedoch die Befugnis, eine Vorschrift wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz für verfassungswidrig zu erklären, allein dem BVerfG zusteht, hat das den Richtern in Karlsruhe die Prüfung des § 8c KStG zur Entscheidung vorgelegt. In dem zu entscheidenden Streitfall hatte die klagende Gesellschaft erst im dritten Jahr ihrer Tätigkeit einen Gewinn erwirtschaftet. Dieser Gewinn bliebe steuerfrei, wenn die Verluste aus den ersten beiden Geschäftsjahren gegengerechnet würden. Weil aber einer d...