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BSG 17.05.2011 B 2 U 18/10 R, NWB 22/2011 S. 1858

Unfallversicherung | Kein Abschluss einer freiwilligen Unternehmerversicherung bei der Berufsgenossenschaft durch Schweigen

Etwa 250.000 Gastwirte und Kleinunternehmer der Nahrungsbranche haben seit Anfang 2008 rechtswidrig erhobene Beiträge zur „freiwilligen” Versicherung in der Berufsgenossenschaft gezahlt. Denn eine Berufsgenossenschaft (hier die BGN Mannheim) ist nicht ermächtigt, bei ihr zuvor kraft Satzung pflichtversicherte Personen zwangsweise – ohne eigenen Antrag – als freiwilliges Mitglied weiterzuversichern. Die Satzung der Berufsgenossenschaft bietet für ein solches Vorgehen keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Daher ist jeweils ein ausdrücklicher schriftlicher Antrag des Unternehmers erforderlich (§ 6 SGB VII). [i]Püttner, NWB 5/2011 S. 335Zu Unrecht gezahlte Beiträge können zurückgefordert werden, sofern die entsprechenden Bescheide noch nicht bestandskräftig sind.