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IWB Nr. 10 vom Seite 461 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 2 Seite 532

Grenzüberschreitende Sitzverlegungen von Kapitalgesellschaften vor und nach dem (Rs. „Überseering”)

von Florian F. Haase, Doktorand an der Universität Hamburg und Master of International Taxation (M.I.Tax), Hamburg

I. Einleitung

Grenzüberschreitende Sitzverlegungen bei Kapitalgesellschaften treten in drei Grundkonstellationen auf: Entweder verlegt eine Gesellschaft ihren Sitz vom Ausland in das Inland oder aber vom Inland in das Ausland. Alternativ dazu kann sich der Vorgang auch ganz im Ausland abspielen (zu diesen Varianten vgl. statt vieler Großfeld, in: Staudinger, a. a. O., Rn. 605, 657; Kindler, in: von Rebmann/Säcker (Hrsg.), a. a. O., Rn. 389 f.; Lutter, Europäisches Unternehmensrecht, a. a. O., S. 41 f.; Habersack, a. a. O., Rn. 11 f.). Die zivilwie im Übrigen auch die steuerrechtliche Beurteilung dieser Sachverhalte krankte in den vergangenen Jahren nun vorwiegend daran, dass die einer Gesellschaft von einem Staatssouverän einmal zugewiesene Rechtsfähigkeit nicht ohne weiteres in anderen Ländern anerkannt wurde (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 25, S. 134, 144; zuletzt wieder BGHZ 97, S. 269, 271): Zu vielfältig sind etwa die damit verbundenen haftungsrechtlichen Fragestellungen, zu unüberschaubar sind die gesellschafts- und steuerrechtlichen Konsequenzen in den beteiligten Staaten insgesamt, zu inkongruent sind die verschiedenen Rechtssysteme selbst innerhalb der EU (in diesem Sinne bereits Zisowski, a. a. O., S. 1; Debat...