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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 1041/07

Gesetze: AO § 233a Abs. 2aAO § 233a Abs. 7EGAO Art. 97§ 15 Abs. 8 GGArt. 20 Abs. 3 EStG § 10d

Anwendung des § 233a Abs. 2a AO auf nach dem entstandene Verlust führt nicht zu einer unzulässigen Rückwirkung

Leitsatz

1. Die Anwendung des § 233a Abs. 2a AO auf nach dem entstandene Verlust führt im Falle des Verlustrücktrags auf Veranlagungszeiträume vor 1996 nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Rückwirkung.

2. Der auf einen Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch entsteht nicht schon mit Ablauf des Jahres des Verlustabzugs, sondern erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-83855

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