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FG Münster Urteil v. - 11 K 2624/09 E

Gesetze: EStG § 23 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, EStG § 23 Abs 3 Satz 7, 8

Einkünfteermittlung

Verrechnungsfähigkeit eines Verlustes aus einem privaten Veräußerungsgeschäft mit anderen Einkünften

Leitsatz

1. Der Wortlaut des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG schließt einen sog. vertikalen Verlustausgleich zwischen privaten Veräußerungsverlusten und positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausdrücklich aus.

2. Die Beschränkung des Verlustausgleiches bei privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 durch § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG ist verfassungsgemäß. Es liegt insbesondere kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor.

Fundstelle(n):
KAAAD-83884

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