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LSG 20.08.2010 L 7 AL 165/06, NWB 23/2011 S. 1942

Insolvenzrecht | Maßgebliches Insolvenzgeld bei Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Provisionen

Zu den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt, die bei der Berechnung des Insolvenzgelds berücksichtigt werden, gehören alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis, die Gegenwert für geleistete Arbeit oder das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft sind, wenn sie noch offen sind und in den Insolvenzgeldzeitraum fallen (§ 183 Abs. 1 Satz 3 SGB III). Dazu können grds. auch Ansprüche auf Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Provisionen gehören. Für diese ist hinsichtlich der Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum maßgeblich, wann diese Arbeitsentgelte erarbeitet worden sind. Dafür sind nach der Rechtsprechung des NWB XAAAD-26182), der arbeitsrechtliche Entstehungsgrund und die Zweckbestimmung der Leistung entscheidend. Auf den Abrechnungs- oder Auszahlungszeitpunkt kommt es mithin nicht an. Im Stre...