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KSR Nr. 6 vom Seite 11

Vorläufige Steuerfestsetzung

Wirksamkeit und Umfang von Vorläufigkeitsvermerken

Tim Lühn

Das BMF hat ein aktualisiertes Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung veröffentlicht. Dabei wurde auch zu dem (BStBl 2011 II S. 11) zum Umfang und zur Wirksamkeit des Vorläufigkeitsvermerks Stellung genommen. Bezüglich dieses Verfahrens ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden (bisher nur Az. AR 9124/10 im allgemeinen Register des BVerfG bekannt); eine dagegen gerichtete Anhörungsrüge hat das BVerfG bereits zurückgewiesen (Az. III S 9410).

Sachverhalt

Zur bundesweit einheitlichen Regelung von Vorläufigkeitsvermerken in Muster-/Massenverfahren hat das BMF sein Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung hinsichtlich bestimmter materiell-rechtlicher Streitpunkte gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO aktualisiert. Dem Steuerpflichtigen wird im Erläuterungstext der Steuerbescheide sinngemäß mitgeteilt, dass er infolge des Vorläufigkeitsvermerks in seinen Rechten auf die anhängigen Muster-/Massenverfahren hinreichend geschützt sei und es insoweit keines Einspruchs mehr bedarf. In seinem neuen Schreiben reagiert das BMF auch auf ein vom BFH entschiedenes Muster-/Massenverfahren (, a. a. O.) zum Umfang und zur Wirksamkeit des Vorläufigkeitsvermerks selbst.

Hinweis...