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IWB Nr. 11 vom Seite 391

EU-Kommission zur Vergabe von MwSt.-Identifikationsnummern

Quelle: EU-Kommission v. 30.5.2011

[i]Hinweis der EU-Kommission zur Vergabe der MwSt.-IdentifikationsnummerDie Europäische Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten Angebote erhalten haben, eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung zu erwerben. Diese Angebote haben das Erscheinungsbild eines offiziellen EU-Dokumentes. Die Kommission möchte die Steuerpflichtigen daran erinnern, dass nur die Steuerverwaltungen das Recht haben, eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zu vergeben. Bei Misstrauen gegenüber nicht angeforderten Mitteilungen bezüglich des Erwerbs einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird Ihnen die Rücksprache mit der zuständigen Steuerverwaltung empfohlen.

[i]www.ec.europa.euMehr Informationen über die Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke für alle Mitgliedstaaten können Sie in dem Dokument „MwSt. in der Europäischen Union” erhalten.

Hinweis:

Der vollständige Text steht auf der Internetseite der EU-Kommission zur Ansicht und zum Download bereit.