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BFH 17.02.2011 V R 39/09, StuB 11/2011 S. 434

Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft aufgrund unberechtigten Steuerausweises trotz „unvollständiger” Rechnung

(1) Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist. (2) Die an den Rechnungsbegriff des § 15 Abs. 1 UStG und den des § 14c Abs. 2 UStG zu stellenden Anforderungen sind nicht identisch (Bezug: § 14 Abs. 1, 3, 4 UStG 1999; § 14, § 14c Abs. 2 UStG 2005; Art. 21 Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Wer Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, obwohl er zum gesonderten Steuerausweis nicht berechtigt ist, z. B. weil er nicht Unternehmer ist oder die abgerechnete Lieferung oder sonstige Leistung nicht erbracht hat, schuldet diese unberechtigt ausgewiesene Steuer nach § 14c Abs. 2 UStG 2005. Die Anforderungen an eine Rechnung, die zu einem Fall eines „unberechtigten Steuerausweises” nach § 14c Abs. 2 UStG 2005 führt, sind anders und niedriger als die Anforderungen an Rechnung, die den Empfänger zum Vorsteu...