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FG Berlin 19.05.2010 5 K 5056/09, BBK 12/2011 S. 564

Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft und Beschreibung des Leistungsgegenstands mit „Renovierungsarbeiten”

Ein Betrieb, der seine Tätigkeit vor der Eintragung als GmbH in das Handelsregister beginnt, ist als sog. Vorgesellschaft umsatzsteuerlicher Unternehmer. Ein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen erfordert es, leicht erkennbar die Lieferungen und Leistungen konkret zu benennen. Die pauschale Angabe des Leistungsgegenstands mit dem Begriff „Renovierungsarbeiten” genügt nicht.

Zum Thema:

  • Eckert, Aktuelles zur Ausstellung von Rechnungen und zum Vorsteuerabzug – Rechtsprechung und Finanzverwaltung, BBK 2/2011 S. 64, NWB FAAAD-59658.

  • Walkenhorst, Praktikerhandbuch Umsatzsteuer, 3. Aufl., Herne 2011, Abschnitt G, Rz. 1417 ff.

  • Peter/Burhoff/Stöcker (Hrsg.), Umsatzsteuer Kommentar, Herne 2010, § 14 Rz. 112.