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BFH 22.12.2010 I R 47/10, StuB 12/2011 S. 480

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Auflagenschenkung bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts

(1) Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts (Gewinnbezugsrechts) zugunsten eines vom Schenker bestimmten Dritten stellt eine Schenkung unter Leistungsauflage dar, wenn der Bedachte verpflichtet ist, die ihm aufgrund der Beteiligung zustehenden Gewinne an den Dritten auszukehren (Abgrenzung zu , BFHE 156 S. 244, BStBl II S. 524). (2) Ist der Bedachte durch eine Auflage zu Geldzahlungen verpflichtet, ist regelmäßig von einer Leistungsauflage auszugehen (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG).

Praxishinweise

Eine Leistungsauflage kann auch vorliegen, wenn sich die Höhe der Zahlungsverpflichtung nach den Erträgnissen bestimmt, die mit dem vom Schenker hingegebenen Vermögensgegenstand ...