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BFH  - V R 14/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 2005 § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, AO § 68 Nr 8, RL 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i, RL 2006/112/EG Art 132 Abs 1 Buchst i

Rechtsfrage

1. Sind im Zusammenhang mit steuerbefreiten Seminarumsätzen erbrachte Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen einer als Zweckbetrieb anerkannten gGmbH, deren gesellschaftsvertragsmäßiger Zweck die Förderung der politischen und sozialen Bildung und insbesondere die Weiterbildung von Arbeitnehmern ist, nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerbefreit?

2. Sind im Rahmen eines Zweckbetriebs erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen ausweislich der Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nur unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern?

3. Ist die in § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 1. Alt. UStG genannte steuerschädliche Voraussetzung erfüllt, wenn sich der Zweckbetrieb zu mehr als 50 % aus Einnahmen finanziert, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden?

Ermäßigter Steuersatz; Seminar; Steuerfreiheit; Zweckbetrieb

Fundstelle(n):
XAAAD-85734

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