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BBK Nr. 14 vom Fach 13 Seite 3895

Wirtschaftliches Eigentum im Bilanzsteuerrecht

von Dipl.-Finw. Markus Schlagheck, Berlin

Rechtsgrundlagen: § 39 AO; § 5 Abs. 1 EStG; §§ 242 und 383 HGB; 455 BGB
Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich mit der Zurechnung von Bilanzierungsgegenständen zum Unternehmensvermögen. Liegt ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld bzw. ein Wirtschaftsgut vor, so ist die Zurechnung zum Unternehmensvermögen eine Voraussetzung für seine Bilanzierungsfähigkeit (Gräfer/Frigger-Gretencord, BBK F. 14 S. 2011). Die Zurechnung ist grundsätzlich unter drei Gesichtspunkten zu prüfen: (1) subjektive oder persönliche Zurechnung, (2) objektive Zurechenbarkeit, (3) zeitliche Zurechenbarkeit, wobei im folgenden nur auf die erste und letzte Ausprägung des Zurechnungsbegriffs eingegangen wird. Diese systematische Aufgliederung der Zurechnungsmerkmale ist Ausfluss der GoB, die gem. § 5 Abs. 1 EStG auch für das Steuerrecht maßgebend sind.

I. Einordnung in den handels- und steuerrechtlichen Kontext

1. Handelsrechtliche Zurechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Gem. § 242 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen den Verhältnissen seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen. Somit stellt sich u.a. die Frage nach der subjek...