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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 08 | Umsatzsteuer: Unternehmereigenschaft von geschäftsführenden KG-Komplementären

Umsätze, die der Gesellschafter einer Personengesellschaft bis zum gegenüber der Gesellschaft erbracht hat, können nach einem aktuellen BMF-Schreiben trotz eines gesellschaftsvertraglich vereinbarten Weisungsrechts der Gesellschaft als selbständig im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG behandelt werden.

Im April 2010 hat der Bundesfinanzhof abweichend von der bisherigen Verwaltungsauffassung entschieden: Die Tätigkeit eines geschäftsführenden Komplementärs einer Kommanditgesellschaft kann aus umsatzsteuerlicher Sicht unselbständig ausgeübt werden. Und zwar dann, wenn der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschafterversammlung oder einem anderen Gesellschaftergremium weisungsverpflichtet ist. Jetzt hat sich das Bundesfinanzministerium zur Anwendung des BFH-Urteils geäußert.

Die Finanzverwaltung akzeptiert den Richterspruch und kehrt damit wieder zu ihrer alten Auffassung zurück. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist entsprechend geändert worden. Ungewöhnlich ist: Das BMF verzichtet auf jegliche Erläuterungen und verweist lediglich auf die BFH-Entscheidung. Danach ist der geschäftsführende Komplementär einer KG umsatzsteuerlich als unselbständig anzusehen, wenn er nach dem ...