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FG Berlin 09.03.2011 12 K 12267/07, BBK 13/2011 S. 612

Bilanzierung | Angemessenheit von Rückstellungen für Gewährleistung

Die Anerkennung von Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 1 % der gewährleistungsbehafteten Umsätze erfordert den Nachweis, dass tatsächlich mehr als 0,5 % des Umsatzes auf Gewährleistungsverpflichtungen entfallen. Nicht ausreichend ist das Argument, mit den Auftraggebern werde – auch in Prozessen – häufig über höhere Summen gestritten.

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