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KSR Nr. 7 vom Seite 1

Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze

Aufteilung im Kaufvertrag maßgeblich für Objektanzahl

Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach

Der BFH hat entschieden, dass die zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienende Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, wenn der Kaufvertrag zwar über einen unabgeteilten Miteigentumsanteil abgeschlossen wurde, das Grundstück aber in derselben Urkunde in Wohn- und Gewerbeeinheiten aufgeteilt wurde, von denen dem Erwerber mehr als drei Einheiten zugewiesen wurden.

Sachverhalt

Eine GbR, bestehend aus X, Y und Z, hatte im Jahr 1993 ein Grundstück erworben. X stellte im Jahr 1998 für dieses Grundstück einen Bauantrag zur Errichtung einer Seniorenresidenz. Ende 1998, d. h. insbesondere vor Baubeginn, wurden zwei notarielle Verträge abgeschlossen. Zum einen veräußerte die GbR einen nicht abgeteilten Miteigentumsanteil in Höhe von rund 55 % an die S-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter X war. Diese Urkunde enthielt eine Teilungserklärung und wies der GmbH 21 Eigentumswohnungen und der GbR vier Gewerbeeinheiten zu. Zum anderen wurde zwischen der GbR und der S-GmbH vereinbart, dass das Grundstück mit einem Wohn- und Geschäftshaus zu bebauen und die GmbH rund 60,3 % der bisherigen Ankaufs- und Planungskosten, einschließlich de...