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StuB 13/2011 S. 519

Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Vertriebssoftware

Der Handelsvertreter hat nur insoweit Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln (§ 86a HGB), als er auf diese angewiesen ist, um seiner Pflicht zur Vermittlung bzw. zum Abschluss von Geschäften nachkommen zu können. Für die kostenlose Nutzung eines Softwarepakets bejahte der BGH die zwingende Notwendigkeit, da es im Streitfall Komponenten enthielt, ohne die eine Vermittlungstätigkeit (hier: von Finanzprodukten) ausgeschlossen gewesen sei. Umgekehrt hat der Handelsvertreter die in seinem Geschäftsbetrieb anfallenden Aufwendungen, namentlich für Büroausstattung sowie Werbegeschenke zur allgemeinen Kundenpflege, selbst zu tragen. Auch die Kosten für Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Unterstützung seiner Vermittlungstätigkeit dürfen dem Handelsvertreter nach Vereinbarung vom Provision...