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BBK 14/2011 S. 658

Verzugszinsen | Erhöhung des Basiszinssatzes auf 0,37 %

[i]www.bundesbank.deDie Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB zum auf 0,37 % erhöht. Seit hatte er 0,12 % betragen. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. 1. und 1. 7. angepasst und bildet die Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen für säumige Debitoren.


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gültig ab
Basiszins
(§ 247 Abs. 1 BGB)
Verzugszins Unternehmen (§ 288 Abs. 2 BGB)
Verzugszins Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB)
0,37 %
8,37 %
5,37 %
0,12 %
8,12 %
5,12 %
1,62 %
9,62 %
6,62 %
3,19 %
11,19 %
8,19 %

Zum Thema:
  • Erichsen, Reduzierung von Forderungsausfällen durch Bonitätsprüfungen, BBK 12/2011 S. 580, NWB CAAAD-84837.

  • Schneider, Vier differenzierte Vorgehen im Forderungsmanagement – Warum „Hauruck”-Methoden in KMU nicht funktionieren, NWB-BB 5/2011 S. 136, NWB KAAAD-80890.

  • Elektronische Arbeitshilfe Forderungsmanagement mit Kennzahlen (MS-Excel), ...