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NWB Nr. 30 vom Seite 2518

Neues zur grenzüberschreitenden Organschaftsbesteuerung

Christian Lendewig

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2539Die Begrenzung der Organschaftsbesteuerung auf das Gebiet der deutschen Besteuerungshoheit zieht eine Benachteiligung grenzüberschreitender Unternehmensgruppen nach sich. Die Vereinbarkeit dieses strikten Inlandsbezugs mit der Niederlassungsfreiheit und dem abkommensrechtlichen Diskriminierungsverbot erschien daher seit Langem fraglich. Vor diesem Hintergrund hatten der BFH und die Finanzverwaltung Gelegenheit, zum Inlandsbezug auf Ebene des Organträgers bzw. der Organgesellschaft Stellung zu nehmen. Zudem liegen zur Frage nach der „ultima ratio”-Verrechnung finaler Verluste im Rahmen einer grenzüberschreitenden Organschaft erste finanzgerichtliche Entscheidungen vor.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Aufgabe des doppelten Inlandsbezugs auf Ebene der Organgesellschaft

[i]Inländischer Satzungssitz der Organgesellschaft entbehrlichMit (BStBl 2011 I S. 300) wurde der Anwendungsbereich der deutschen Organschaftsbesteuerung grundlegend erweitert. Beschränkte sich die Anwendung zuvor auf Organgesellschaften mit inländischem Satzungs- und Verwaltungssitz, können künftig auch EU/EWR-Kapitalgesellschaften mit deutscher Geschäftsleitung in den Organkreis einbezogen ...