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NWB Nr. 30 vom Seite 2532

Versteckter Programmfehler in Finanzamts-Software

[i]EOSS rundet nicht zugunsten des SteuerpflichtigenDer Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) macht darauf aufmerksam, dass die Finanzamts-Software (EOSS) bei den elektronisch übermittelten Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben die Cent-Beträge fälschlicherweise nicht zugunsten des Steuerpflichtigen rundet. In der amtlichen Anleitung zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung heißt es wörtlich: „Tragen Sie alle Beträge in Euro ein. Cent-Beträge runden Sie bitte zu Ihren Gunsten auf volle Euro-Beträge auf oder ab, wenn die Vordrucke nicht ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vorsehen.” Bei den elektronisch übermittelten Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben werden unter EOSS die Cent-Beträge programmgesteuert einfach abgeschnitten. Ein Einspruch wegen dieser ungerechtfertigten Kürzungen ist nicht möglich, denn nach der Kleinbetrags- S. 2533verordnung werden Steuerbescheide nur geändert, wenn die Steuerauswirkung mindestens 10 € ausmacht. Die werden durch die Abrundungen allein aber nie erreicht.

Hinweis

[i]Nicht alle Bundesländer betroffenBürger, die in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre Einkommensteuererklärung abgeben, sind von diesem Programmfehler noch nicht betroffen, weil EOSS ...