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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 22 | Reisekosten: Verfassungsbeschwerde gegen Kilometerpauschale

Für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw können Arbeitnehmer derzeit nur 0,30 € je gefahrenem Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. In mehreren Bundesländern erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst hingegen steuerfrei bis zu 0,35 €. Wegen des gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses ist nun Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.

Neues gibt es zu vermelden, was die Kilometerpauschale für Fahrten mit dem Privat-Pkw angeht. Hintergrund ist, dass in einigen Bundesländern Landesbedienstete, die dienstliche Fahrten mit ihrem eigenen Fahrzeug durchführen, pro gefahrenem Kilometer 0,35 € steuerfrei erstattet bekommen. Bei Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft akzeptiert das Finanzamt hingegen ohne Einzelnachweis nur einen pauschalen Kilometersatz von 0,30 €.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung verneint. Dem Steuerpflichtigen stehe es frei, die tatsächlich angefallenen Kosten nachzuweisen. Auch die Höhe der Pauschale von 0,30 € sahen die Finanzrichter als verfassungsgemäß an. Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, Pauschalen an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen.

Die Revision hatte das FG Baden-Württemberg nicht zugelassen. Die